Fachbereichsleitung
Der Fachbereichsleiter trägt die organisatorische, personelle und haushaltsmäßige Gesamtverantwortung. Er vertritt den Fachbereich nach außen und in den internen Organen (Fachbereichskonferenz, Rat der HföD).
Die stellvertretende Fachbereichsleiterin nimmt die organschaftliche Vertretung im gesamten Aufgabenbereich des Fachbereichsleiters wahr, sie ist selbst Mitglied in der Fachbereichskonferenz. Sie ist verantwortlich für organisatorische und inhaltliche Angelegenheiten des Studienbetriebs.
Der weitere Stellvertreter des Fachbereichsleiters übernimmt im Verhinderungsfall die Fachbereichsleitung. Er leitet die Fachrichtung Staatsfinanz und ist verantwortlich für die Fachbibliothek.
Fachbereichskonferenz
Die Fachbereichsleitung wird in ihrer Arbeit von der Fachbereichskonferenz beraten und unterstützt.
Der Fachbereichskonferenz gehören an:
- Der Fachbereichsleiter als Vorsitzender;
- der Stellvertreter;
- zwei vom Staatsministerium der Finanzen bestimmte Vertreter;
- zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der hauptamtlichen Hochschullehrer;
- zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden.