Auslandspraktikum

Auslandspraktikum in der Ausbildung zur 3. QuE

Im Laufe des dritten berufspraktischen Ausbildungsabschnitts besteht unter den vom Fachbereich in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern festgelegten Voraussetzungen die Möglichkeit eines zweiwöchigen Praktikums bei einer nicht-bayerischen Polizeibehörde innerhalb der Europäischen Union.

Diese Praktikumsmöglichkeit trägt der zunehmenden Vernetzung polizeilicher Tätigkeiten über die Grenzen Bayerns hinaus Rechnung und bietet eine im Berufsleben zumeist einmalige Chance zum sprichwörtlichen „Blick über den Tellerrand hinaus“.

Näheres zur Organisation, Besonderheiten und zu den Abläufen sowie Ansprechpersonen und Formulare finden Sie auf der elektronischen Lernplattform des Fachbereiches bzw. erfahren Sie in den entsprechenden Informationsveranstaltungen an beiden Studienorten im ersten fachtheoretischen Abschnitt. Darüberhinaus liegen in den Bibliotheken in Fürstenfeldbruck und Kastl Praktikumsberichte zur Orientierung vor.