Diplomierung

Den Absolventen des Studienganges wird nach bestandener Abschlussprüfung gemäß der Verordnung über die Verleihung von Diplom- und Bachelorgraden nach dem Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD-Diplomierungsverordnung) ein Diplomgrad verliehen. Die Diplombezeichnung lautet für die Absolventen des Studiengangs Rechtspflege "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".

Die Aushändigung der Diplomurkunden erfolgt traditionsgemäß im Rahmen einer Festveranstaltung in Starnberg. Neben den zu Diplomierenden und deren Angehörigen nehmen als Ehrengäste hochrangige Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der Oberlandesgerichte und anderer Justizbehörden, die Ausbildungsleiterinnen und regelmäßig auch ein Repräsentant der Stadt Starnberg teil. Im Anschluss daran findet ein Stehempfang statt. Eine eigene, von den frisch Diplomierten selbst organisierte und gestaltete Diplomierungsfeier bildet den krönenden Abschluss der Studienzeit.